Ist der Wildbestand angepasst kann der Wald seine vielfältigen Aufgaben und Leistungen dauerhaft erbringen! Zu hohe Rehwildbestände erschweren durch Verbiss- und Fegeschäden die Waldverjüngung und machen Waldwirtschaft teuer für den Waldbesitzer.
Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig! Nach Bundesjagdgesetz § 1 ist die Hege so auszuüben, dass „Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.“ Im Bayerischen Jagdgesetz Art 1 wird dies ergänzt mit „…insbesondere soll die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen“
Ziel ist ein Wildbestand bei dem sich der Wald selber verjüngen kann und gepflanzte Hauptbaumarten nicht geschützt werden müssen. In der Genossenschaftsjagd ist der Jäger zahlender Gast im Wald, nicht Herr.
Theoretische Diskussionen zum Thema Wildschäden und Verjüngungssituation im Wald bringen nichts. Deshalb empfehlen Waldbesitzerverband, Bauernverband und Jagdverband gemeinsame Begänge mit Jagdgenossen und Jäger. Falls Sie Interesse an einem solchen Begang haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Jagdvorstand.
Nachfolgend finden Sie einige Themenbereich mit Zusatzinformationen:
- Jagdgenossenschaft und Jagdpachtvertrag
- Jagdliche Eigenbewirtschaftung
- Erörterung zur Frage der Wildfütterung
- Wildschadensanmeldung 1. Mai / 1. Oktober
- Formular Wildschadensanmeldung
- Vereinfachte Verbissaufnahme
- Formular Einfache Verbissaufnahme
- Aktion für gemeinsame Revierbegänge
- Anleitung zur Durchführuntg eines Revierbegangs
- Der Wald-Wild-Konflikt
- Gutachten Wald-Wild-Konflikt
- Das Rosenheimer Modell
- Wildschäden als Ertragsfaktor
- Kosten der Waldverjüngung
- Gedanken zum Jagdrecht aus dem Blickwinkel der Landeskultur
- Jagdbeirat und Jagdberater wurden neu bestellt
- Vom Jagen und vom Steuernzahlen
- WBV Holzkirchen